1 Beispiel-Angebot für den Mokka Electric Elegance Elektromotor 100 kW (136 PS) mit Automatik-Elektroantrieb mit fester Getriebeübersetzung, Leasingsonderzahlung 9.100,00 €; Gesamtbetrag 27.100,00 €; Laufzeit (Monate) / Anzahl der Raten: 48; mtl. Leasingrate 375,00 €; Fahrzeugpreis 40.650,00 €; Laufleistung 10.000 km/Jahr.
Ein unverbindliches Privatkunden-Angebot (Bonität vorausgesetzt) der PSA Bank Deutschland GmbH, Siemensstraße 10, 63263 Neu-Isenburg. Alle Preisangaben verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Der Gesamtbetrag stellt die Summe aus Leasingsonderzahlung und monatlichen Leasingraten dar. Abrechnung nach Vertragsende: Abgerechnet werden Mehr- und Minderkilometer (Freigrenze jeweils 2.500 km) sowie ein Ausgleich für ggf. vorhandene Schäden. Angebot freibleibend und nur gültig bei Vertragseingang beim Leasinggeber bis 30.06.2023. Nicht kombinierbar mit anderen Rabatten und Aktionen. Überführungs- und Zulassungskosten sind nicht Bestandteile dieses Angebots.
Der Herstelleranteil des BAFA Umweltbonus ist bereits im Angebot einkalkuliert. Nach Zulassung des Fahrzeuges können Sie ggf. eine staatliche Förderung beantragen, sofern die dann gültigen Voraussetzungen zur Förderung elektrischer Fahrzeuge erfüllt sind. Bitte beachten Sie hierzu die jeweils aktuellen Details unter www.bafa.de.
2 Garantie von 8 Jahren / 160.000 km für mindestens 70% der ursprünglichen Ladekapazität.
Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.