UMWELTPLAKETTE

Seit 2008 ist der kleine runde Aufkleber an der Fahrzeug-Frontscheibe in vielen Innenstädten Pflicht. Besonders durch Feinstaub gefährdete Bereiche werden mit dem Zeichen „Umweltzone“ gekennzeichnet. Ein Zusatzzeichen regelt, welche Plaketten Zufahrt haben.

Bei Durchfahrt ohne Umweltplakette droht ein Bußgeld von 40 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Der Emissionsschlüssel im Fahrzeugschein zeigt, zu welcher Schadstoffgruppe ein Fahrzug gehört und ist abhängig von der CO2 Emission. Die Schlüsselnummern findet man bei Fahrzeugscheinen, die vor dem 01. Oktober 2005 ausgestellt wurden unter Punkt „zu 1“. Bei Fahrzeugen nach diesem Zulassungsdatum sind es die letzten beiden Ziffern bei „14.1“.

Es gibt insgesamt drei verschiedene Plaketten in den Ampelfarben.
Fahrzeuge mit Euro I (Stufe 1) bekommen keine Feinstaubplakette. Dabei handelt es sich um alte Fahrzeuge mit Diesel- oder Ottomotor ohne geregelten Katalysator.

  • Rot ist Euro II (Stufe 2)

  • Gelb ist Euro III (Stufe 3)

  • Grün ist Euro IV, V und VI (Stufe 4)

Mit der grünen Plakette darf man in alle Umweltzonen einfahren. Diese Plakette bekommen alle Benziner mit geregeltem Katalysator sowie Fahrzeuge mit
alternativen Antrieben, wie Erdgas oder Ethanol.

Die Feinstaubplakette und Informationen in welcher Stadt Sie diese benötigen erhalten Sie bei uns.

 

 

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*Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschrieben Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß eines PKW sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den PKW, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen PKW-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch abrufbar unter der Internetadresse: https://www.dat.de/CO2/.

¹ Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

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