UMWELTPLAKETTE

Seit 2008 ist der kleine runde Aufkleber an der Fahrzeug-Frontscheibe in vielen Innenstädten Pflicht. Besonders durch Feinstaub gefährdete Bereiche werden mit dem Zeichen „Umweltzone“ gekennzeichnet. Ein Zusatzzeichen regelt, welche Plaketten Zufahrt haben.

Bei Durchfahrt ohne Umweltplakette droht ein Bußgeld von 40 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Der Emissionsschlüssel im Fahrzeugschein zeigt, zu welcher Schadstoffgruppe ein Fahrzug gehört und ist abhängig von der CO2 Emission. Die Schlüsselnummern findet man bei Fahrzeugscheinen, die vor dem 01. Oktober 2005 ausgestellt wurden unter Punkt „zu 1“. Bei Fahrzeugen nach diesem Zulassungsdatum sind es die letzten beiden Ziffern bei „14.1“.

Es gibt insgesamt drei verschiedene Plaketten in den Ampelfarben.
Fahrzeuge mit Euro I (Stufe 1) bekommen keine Feinstaubplakette. Dabei handelt es sich um alte Fahrzeuge mit Diesel- oder Ottomotor ohne geregelten Katalysator.

  • Rot ist Euro II (Stufe 2)

  • Gelb ist Euro III (Stufe 3)

  • Grün ist Euro IV, V und VI (Stufe 4)

Mit der grünen Plakette darf man in alle Umweltzonen einfahren. Diese Plakette bekommen alle Benziner mit geregeltem Katalysator sowie Fahrzeuge mit
alternativen Antrieben, wie Erdgas oder Ethanol.

Die Feinstaubplakette und Informationen in welcher Stadt Sie diese benötigen erhalten Sie bei uns.

 

 

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Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT)  unentgeltlich erhältlich ist.

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