Informationen zur Haftpflichtversicherung

Teilkasko & Vollkasko

 

Braucht man eine Haftpflichtversicherung?

Ohne eine Haftpflichtversicherung geht gar nichts, denn diese ist in Deutschland Pflicht. Diese muss man vorweisen wenn man ein Fahrzeug anmelden möchte. Sie deckt Schäden ab, die an fremden Fahrzeugen entstehen, sowie Personenschäden, Schäden an Objekten, Vermögensschäden oder Schmerzensgeld

Teilkasko-Versicherung

Wofür braucht man eine Teilkasko-Versicherung?

Die Teilkasko deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab bei:

  • Brand- oder Explosion
  • Diebstahl oder Raub
  • Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung
  • Zusammenstoß mit Haarwild, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist
  • (einige Versicherungen bieten auch Schutz bei einem Unfall mit anderen Tieren, dies ist dann in den Versicherungsbedingungen genau festgelegt)
  • Glasbruchschäden
  • Schmorschäden
  • Marderbiss ohne Folgeschäden

Die Jahresbeiträge richten sich bei PKW nach den Typklassen (Fahrzeugmodell) und Regionalklassen (wo ist das Fahrzeug angemeldet) und ändern sich je nach Unfallstatistik jährlich. Weitere, beitragsentscheidende Faktoren sind, z.B. die jährliche Kilometerleistung, Fahrzeugalter und Alter des jüngsten Fahrers. In der Teilkasko gibt es keinen Schadensfreiheitsrabatt. Die Selbstbeteiligung kann individuell festgelegt werden.

Vollkasko-Versicherung

Was deckt die Vollkasko-Versicherung ab?

Die Vollkasko deckt ebenfalls Schäden am eigenen Fahrzeug ab und schließt in der Regel die Teilkasko ein, geht aber über sie hinaus. Einige Versicherungen bieten aber auch nur eine Vollkasko an, die Teilkaskoleistungen fallen dann weg. Meistens werden beide Versicherungen jedoch als Paket angeboten. Die Selbstbeteiligung kann unabhängig zur Teilkasko gewählt werden.

Ergänzend zur Teilkasko sind in der Vollkasko folgende Schäden versichert:

  • Vandalismus, also mutwillige Beschädigung durch Fremde
  • Unfallschäden am eigenen Fahrzeug - auch bei selbstverschuldeten Unfällen

Der Beitrag richtet sich auch hier nach der Typklasseneinstufung und der Regionalklasse des Fahrzeuges, sowie (wie in der Haftpflichtversicherung) dem Schadensfreiheitsrabatt. Dieser richtet sich nach der Anzahl der schadenfreien Jahre. Im Falle eines Schadens kommt es zur Rückstufung. Deswegen lohnt es sich manchmal, Bagatellschäden (bis 1000 Euro) selbst zu übernehmen. Es gibt jedoch manchmal auch „Rabattretter“, dies ist im Vertrag festgehalten oder man kann den SF-Rabatt manchmal auch zurückkaufen.

Ausschlüsse sind grobe Fahrlässigkeit:

  • (bspw. alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit),
  • Vorsatz
  • Rennen
  • Reifenschäden
  • Erdbeben
  • Kriege
  • innere Unruhen
  • Maßnahmen der Staatsgewalt und Schäden durch Kernenergie

Selbstverständlich kann eine KFZ-Versicherung auch über Ford oder Opel, teilweise zu besseren Konditionen, abgeschlossen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei uns im Autohaus!

 

 

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Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT)  unentgeltlich erhältlich ist.

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