Informationen zur Haftpflichtversicherung

Teilkasko & Vollkasko

 

Braucht man eine Haftpflichtversicherung?

Ohne eine Haftpflichtversicherung geht gar nichts, denn diese ist in Deutschland Pflicht. Diese muss man vorweisen wenn man ein Fahrzeug anmelden möchte. Sie deckt Schäden ab, die an fremden Fahrzeugen entstehen, sowie Personenschäden, Schäden an Objekten, Vermögensschäden oder Schmerzensgeld

Teilkasko-Versicherung

Wofür braucht man eine Teilkasko-Versicherung?

Die Teilkasko deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab bei:

  • Brand- oder Explosion
  • Diebstahl oder Raub
  • Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung
  • Zusammenstoß mit Haarwild, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist
  • (einige Versicherungen bieten auch Schutz bei einem Unfall mit anderen Tieren, dies ist dann in den Versicherungsbedingungen genau festgelegt)
  • Glasbruchschäden
  • Schmorschäden
  • Marderbiss ohne Folgeschäden

Die Jahresbeiträge richten sich bei PKW nach den Typklassen (Fahrzeugmodell) und Regionalklassen (wo ist das Fahrzeug angemeldet) und ändern sich je nach Unfallstatistik jährlich. Weitere, beitragsentscheidende Faktoren sind, z.B. die jährliche Kilometerleistung, Fahrzeugalter und Alter des jüngsten Fahrers. In der Teilkasko gibt es keinen Schadensfreiheitsrabatt. Die Selbstbeteiligung kann individuell festgelegt werden.

Vollkasko-Versicherung

Was deckt die Vollkasko-Versicherung ab?

Die Vollkasko deckt ebenfalls Schäden am eigenen Fahrzeug ab und schließt in der Regel die Teilkasko ein, geht aber über sie hinaus. Einige Versicherungen bieten aber auch nur eine Vollkasko an, die Teilkaskoleistungen fallen dann weg. Meistens werden beide Versicherungen jedoch als Paket angeboten. Die Selbstbeteiligung kann unabhängig zur Teilkasko gewählt werden.

Ergänzend zur Teilkasko sind in der Vollkasko folgende Schäden versichert:

  • Vandalismus, also mutwillige Beschädigung durch Fremde
  • Unfallschäden am eigenen Fahrzeug - auch bei selbstverschuldeten Unfällen

Der Beitrag richtet sich auch hier nach der Typklasseneinstufung und der Regionalklasse des Fahrzeuges, sowie (wie in der Haftpflichtversicherung) dem Schadensfreiheitsrabatt. Dieser richtet sich nach der Anzahl der schadenfreien Jahre. Im Falle eines Schadens kommt es zur Rückstufung. Deswegen lohnt es sich manchmal, Bagatellschäden (bis 1000 Euro) selbst zu übernehmen. Es gibt jedoch manchmal auch „Rabattretter“, dies ist im Vertrag festgehalten oder man kann den SF-Rabatt manchmal auch zurückkaufen.

Ausschlüsse sind grobe Fahrlässigkeit:

  • (bspw. alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit),
  • Vorsatz
  • Rennen
  • Reifenschäden
  • Erdbeben
  • Kriege
  • innere Unruhen
  • Maßnahmen der Staatsgewalt und Schäden durch Kernenergie

Selbstverständlich kann eine KFZ-Versicherung auch über Ford oder Opel, teilweise zu besseren Konditionen, abgeschlossen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei uns im Autohaus!

 

 

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* Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) gemäß Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Pkw hängen auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren ab. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und ggf. zum Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen sowie bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist oder unter www.dat.de/co2 abrufbar ist.

¹ Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

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