Aktuelles Stellenangebot

Auszubildender zum Kaufmann für Büromanagement (m/w/d)

Beschäftigungsart
Vollzeit
Einstieg ab
01. August 2024
Bewerbungsfrist
31. Juli 2024
Standorte
55543 Bad Kreuznach
55411 Bingen am Rhein
67269 Grünstadt
67547 Worms

Stellenbeschreibung

Dauer: 3 Jahre

Den Beruf Kaufman für Büromanagement (m/w/d) gibt es erst seit dem 01.08.2014. Man organisiert und bearbeitet bürowirtschaftliche Aufgaben und erledigt kaufmännische Tätigkeiten in folgenden Bereichen:
  • Auftragsbearbeitung
  • Beschaffung
  • Rechnungswesen
  • Marketing
  • Personalverwaltung
Kaufleute für Büromanagement finden Beschäftigung in Unternehmen nahezu allen Wirtschaftsbereichen.

Was sollte man mitbringen?
  • Mittleren Bildungsabschluss
  • Interesse an der Automobilbranche
  • Spaß am eigenständigen Arbeiten
  • Hohes Maß an Eigeninitiative
  • Teamfähigkeit
  • Allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen
  • Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit
  • Umstellungsfähigkeit
  • Handgelenk-Finger-Geschwindigkeit
  • Kaufmännische Befähigung
  • Befähigung zum Planen und Organisieren
Senden Sie uns Ihre Bewerbung an c.pieroth@auto-pieroth.de um Teil der großen Pieroth Familie zu werden.

Bewerbungsinhalte:
  • Aussagekräftiges Anschreiben inklusive Berufswunsch
  • Ausbildungsort
  • Tabellarischer, lückenloser Lebenslauf inklusive Anschrift und Telefonnummer
  • Die letzten beiden Schulzeugnisse
  • Gegebenenfalls Zeugnisse von Praktika
  • Sonstige Zertifikate

Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT)  unentgeltlich erhältlich ist.

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