FORD BAUT EIGENE IMPFZENTREN AUF
20.05.2021

FORD BAUT EIGENE IMPFZENTREN AUF

Ford hat den Aufbau eigener Impfzentren abgeschlossen. Insgesamt wurden an den beiden deutschen Fertigungsstandorten in Köln und Saarlouis zwei Impfzentren aufgebaut. Ford könnte somit seine über 20.000 Beschäftigten in Köln, Saarlouis und Aachen in bis zu vier Impfstraßen gegen das SARS-CoV-2-Virus impfen. An beiden Standorten wurden die Impfzentren bewusst an zentralen Stellen im Werk errichtet, so dass die Belegschaft diese gut erreichen können. Um einen möglichst reibungslosen und raschen Ablauf gewährleisten zu können, wurden weiterhin ehemalige Betriebsärzte aus dem Ruhestand zurückgeholt und medizinisches Personal aufgestockt. Nun wartet das medizinische Team nur noch auf Impfstoff.

In Köln wurde eine ehemalige Betriebskantine, im saarländischen Saarlouis eine Zentralküche gemäß entsprechender Vorgaben umgebaut. Im Kölner Ford Impfzentrum stehen jetzt z.B. drei Impfstraßen auf rund 450 Quadratmeter Fläche für die jeweilige Belegschaft vor Ort zur Verfügung. Auch musste beispielsweise ein eigenes IT-System zur Terminvergabe aufgebaut werden. Die gesetzlich geforderten Daten zu den Impfungen werden entsprechend an das Robert-Koch-Institut weitergeleitet.

„Wir freuen uns, dass wir unserer Belegschaft nicht nur ein Testangebot machen können, sondern hoffentlich bald auch ein Impfangebot,“ freut sich Gunnar Herrmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Ford-Werke GmbH. „Jetzt fehlt uns nur noch der Impfstoff, dann können wir loslegen.“

Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT)  unentgeltlich erhältlich ist.

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